Sunday, August 1. 2010

Atompolitiker unter Druck
Gebetsmühlenartig betonen die Regierenden, Atomkraft sei Klimaschutz, eine notwendige Brückentechnologie, garantiere stabile Strompreise usw. Doch inzwischen steigt die Sorge in der Regierungskoalition, dass die geplante Durchsetzung längerer AKW-Laufzeiten die ohnehin katastrophale Stimmungslage in der Bevölkerung noch verschlechtern könnte, weil die obigen Verheißungen einer großen Mehrheit offensichtlich nicht mehr zu vermitteln sind. Mit einem heißen Sommer voller Aktionen in möglichst vielen Wahlkreisen will CAMPACT vor Ort Druck machen. Rechtzeitig vor der Entscheidung (voraussichtlich Ende September) soll am 18. September 2010 eine Großdemo gegen die Atompolitik der Koalition in Berlin stattfinden. Mehr dazu unter CAMPACT.deGelbschwarze Atompolitik: gefährlich und rückwärts gewandt„Ohne eigene Mehrheit im Bundesrat kann es längere Laufzeiten von Atomkraftwerken nicht geben“, erklärt der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe Rainer Baake. Er fordert Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, jetzt die Konsequenzen zu ziehen und die bisherige gefährliche und rückwärtsgewandte Atompolitik der schwarz-gelben Bundesregierung zu beenden. Baakes Appell an die Kanzlerin ist deutlich: „Hören Sie auf, die Energiezukunft zu blockieren. Fühlen Sie sich nicht länger vier großen Konzernen stärker verpflichtet als der klaren Mehrheit der Bevölkerung. Die Menschen bringen derzeit in allen Umfragen, bei Hunderten von Veranstaltungen und Demonstrationen immer wieder ihren Wunsch zum Ausdruck, die eingeleitete Energiewende auf Basis von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien entschlossen fortzusetzen. Nutzen sie diesen Rückenwind!“Zur Zustimmungspflicht des BundesratesHans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, kommt in seiner 12-seitigen Stellungnahme für das Bundesumweltministerium vom 27. Mai zu dem Ergebnis, dass praktisch jede wesentliche Gesetzesänderung im Rahmen der im Atomrecht geltenden speziellen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern (»Bundesauftragsverwaltung«) zwingend die „Zustimmungspflichtigkeit“ der Länderkammer auslöst. Papier geht deshalb auch davon aus, dass „wohl auch“ das ursprüngliche Atomausstiegsgesetz der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2002 im Bundesrat zustimmungsbedürftig gewesen wäre. Auf diesen Sachverhalt kann jedoch nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe jetzt im Jahr 2010 nicht ohne weiteres verwiesen werden, da nämlich der Bundesrat seinerzeit auf seine Einspruchsrechte mehrheitlich verzichtet hat. Dieser Verzicht ist gemäß Artikel 78 des Grundgesetzes als Zustimmung zu werten. Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Eine kleine Oase ohne Lärm und Abgase wäre schönWenigstens eine kleine Oase ohne Lärm und Abgase rund ums Ballenhaus könnten die Autofans den Fußgängern doch überlassen; eine kleine Oase mit hoher Aufenthaltsqualität im Zentrum der Altstadt, ohne Durchgangs-, Parksuch-, und Showverkehr. Mit dem neuen Verkehrskonzept ist dies erreichbar – und noch vieles andere mehr! Ob dieses gut durchdachte Konzept für Schongau wieder, vielleicht letztmalig, an der City-Zone-Mehrheit scheitert, bleibt für mich eine spannende Frage. Sigi Müller Innovative AutoparkkulturIn der Hitze der vergangenen Wochen war ein schattiges Plätzchen für die überhitzten Blechkisten namens Automobile heiß begehrt. Und findige Parkplatzsucher lassen sich da die tollsten Dinge einfallen. Nicht nur historische Gebäude wie das Ballenhaus werden durch Blechgürtel umzingelt (siehe Juni-OHA!). Auch neben Kirchenmauern ist noch jede Menge Platz fürs Standblech. Dabei wäre doch zweifellos die Tiefgarage der schattigste Platz in der Innenstadt. Wer aber nur mal schnell einen Cappuccino im Cafe gleich gegenüber der Kirche trinken will, dem wäre wohl die Alternative »Tiefgarage« nur schmackhaft zu machen, wenn er für diesen Kirchenmauerstellplatz mehr als für seinen Cappuccino zahlen müsste.
Wie bürgerfreundlich sind zusätzliche Beiträge für den Straßenausbau?Die Beteiligung der Anlieger, d. h. der Haus- und Grundstückseigentümer, an den Reparaturkosten von Ortsstraßen ist äußerst umstritten. Nach § 47 des Bayerischen Straßengesetzes können Gemeinden so genannte Ausbaubeitragssatzungen (ABS) erlassen: »Satzungen über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen«. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die BürgerInnen zur Einkommensteuer und den Sozialabgaben (die ja berechtigt sind) noch mehr Belastungen hinnehmen müssen? Als Hauseigentümer bezahlt man zusätzlich noch Haus- und Grundsteuer, bei Neubauten fallen auch ein Erschließungskostenbeitrag nach gleichlautender Satzung (für Infrastrukturmaßnahmen, wie Straßen-, Gehsteigbau, Strom- und Wasseranschluss, Straßenbeleuchtung usw.), Grunderwerbsteuer und auch noch Wasser- und Kanalanschlussgebühren an. Die Ausbaubeitragssatzungen stellen meiner Ansicht nach einen weiteren Erschließungsbeitrag dar, der ja eigentlich beim Neubau bereits bezahlt worden ist. Hinzu kommt die Tatsache, dass die öffentlichen Straßen, Plätze usw. nicht nur von den Anliegern, sondern oft auch vom Durchgangsverkehr benutzt und beschädigt werden. Wer als Anlieger kein Auto besitzt oder zu den „Wenigfahrern“ gehört, wird durch die Umlegung derartiger Kosten klar benachteiligt. Mit den Schlüsselzuweisungen, die viele Gemeinden von den Landkreisen bzw. vom Freistaat bekommen, sollten diese Reparaturkosten abgedeckt sein. Sollten die Mittel der Gemeinden dazu nicht ausreichen, erwarte ich von den Volksvertretern in den Gemeinden, Landkreisen, Bezirken, im Bayerischen Landtag und im Bundestag, dass sie nicht nur für Banken und Großindustrie, sondern insbesondere für die Bürger dieses Landes mehr Steuergerechtigkeit schaffen. Nach unseren Gesetzen gibt es einen Vertrauensschutz und eine Bestandsgarantie für Eigentum. Auszuloten wäre demnach, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, gegen das Bayerische Straßengesetz – insbesondere § 47 – zu klagen. Bernhard Maier, Peiting
Aus meinem Tagebuch
Auch wenn ich sterben muss, will ich als Lebender kein (Mit-)Raucher seinWehe dem, der dem süchtigen Raucher die Rauch-Freiheit nimmt. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid gab es ja einen richtigen Raucher-Aufstand gegen die Sieger. Die Leserbriefflut in der Systempresse war gigantisch. Jetzt ab August nur noch draußen oder im Privatbereich qualmen? Nein, danke! Mit deftigen Beschimpfungen und den absurdesten Vergleichen fielen die Ra(u)chsüchtigen über die intoleranten Gesundheitsapostel her. Wer den giftigen Qualm nicht mitatmen will, macht den Süchtigen angeblich zum Sündenbock für seine schwer definierbare Genussunfähigkeit, raubt dem Genussfähigen sogar noch den kürzeren Lebensgenuss, merkt aber nicht, dass er als Nichtraucher auch nicht ewig lebt! So ein intoleranter »NR-Fundi« sollte sich nach Italien, Irland oder die USA davonmachen, wenn ihm die Liberalitas Bavariae nicht mehr passt! Dann hätte die schikanierte Minderheit der bayerischen Raucher endlich ihre Ruhe. (... erweiterter Eintrag)
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UNERHÖRTE »VERBOTSSTRUKTUREN« IN ITALIEN UND IRLAND Oder: Was haben Iren und Italiener gemeinsam? „(...) Was man auch oft hört. In anderen Ländern wie Italien und Irland ist das totale Rauchverbot in Kneipen auch durchsetzbar gewesen. Das stimmt, allerdings muss man zwei Dinge berücksichtigen: Beide Länder sind tiefkatholisch, also an irrationale und autoritäre Verbotsstrukturen gewöhnt, und der Mentalität sowohl der Iren als auch der Italiener wird Leichtigkeit und Frohsinn zugeschrieben, wie auch immer sie das fertigbringen; der traditionell massive Alkoholkonsum in Irland tröstet seit Jahrhunderten über Fremdherrschaft und Willkür hinweg und mag auch manche Zigarette ersetzen. Außerdem, bitteschön, gibt es weder in Italien noch in Irland so viel Kälte und Frost wie hierzulande. (...)“ Kathrin Taube Aus: »Haidhauser Nachrichten«, Juli 2010, Seite 7
UNERHÖRT: NULL TOLERANZ FÜR EINEN DEMOKRATEN! Morddrohungen, Davidstern im Briefkasten, Zigarettenkippen vor der Haustür, Beileidskarten kündigen seinen baldigen Tod an, Kneipen erteilen ihm Hausverbot ... – so entlädt sich zurzeit der Hass militanter Raucher gegen den Organisator des erfolgreichen Nichtraucher-Volksentscheids Sebastian Frankenberger aus Passau. Zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August schreibt er auf seiner Homepage: „Unser Gesetz tritt in Kraft und die bayerische Gastronomie wird rauchfrei! Ich appelliere an die Wirte, bitte setzen Sie das Gesetz zügig um und sorgen Sie für einen konsequenten Nichtraucherschutz. Alle Raucher bitte ich, ihrer Lieblingskneipe die Treue zu halten und zum Rauchen einfach vor die Tür zu gehen. Und uns allen wünsche ich fröhliche und gesellige Stunden in rauchfreien Kneipen, Bars, Wirtschaften, Discotheken und Festzelten.“
UNERHÖRT: ACKERMANN – BANKER DES JAHRES 2009 „Ackermann ist Banker des Jahres: Deutsche Bank-Scheff Josef Ackermann ist »Europas Banker des Jahres 2009«. Die Auszeichnung wird jedes Jahr von der »Group 20 + 1«, einer Vereinigung von 20 Frankfurter Wirtschaftsjournalisten und dem Initiator, dem Frankfurter Kommunikationsunternehmer Nader Maleki, vergeben. Der Preis wird »für herausragende Leistungen an Persönlichkeiten der europäischen Bankenwelt« verliehen.“ QUELLE: Bild.de Kommentar dazu von Wolfgang Lieb aus den NACHDENKSEITEN: Die herausragendste Leistung Ackermanns bestand darin, dass wohl noch nie in der Geschichte es ein Banker geschafft hat, dem Staat so hohe Milliardenbeträge abzupressen und die Verluste für kriminelle Machenschaften dem Steuerzahler aufzubürden. Die Meute bedankt sich dafür, dass sie jetzt sogar, dank Ackermanns Beratungsleistung gegenüber der Bundeskanzlerin, ungeschoren davonkommt.
UNERHÖRTE RECHTSBERATUNG: NEUE RUBRIK FÜR KRIMINELLE Münchner Merkur berät Steuerhinterzieher „Eine kleine CD lässt Großverdiener zittern: Jetzt drohen weiteren mutmaßlichen Steuersündern in Deutschland Stafverfolgung und Nachzahlungen in Millionenhöhe ... Der Münchner Rechtsanwalt und Steuerberater Bernd H. Schiffer erklärt, was Betroffene jetzt zu befürchten haben und wie man sich mit einer Selbstanzeige vor Strafverfolgung schützen kann.“ ... QUELLE: Münchner Merkur, 24./25.Juli 2010
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